Kostenerstattung
Gesetzlich Krankenversicherte Patienten sollten sich zur Klärung der Übernahme der Behandlungskosten durch die Kasse direkt an uns wenden.
Beihilfeberechtigte Patienten sollten vorab die Zusage ihrer Versorgungseinrichtung einholen. Unsere Klinik ist beihilfeberechtigt nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung (BVO) und zum Betreiben einer Privatkrankenanstalt nach § 30 GewO befugt.
Privatversicherte Patienten benötigen für eine stationäre Heilbehandlung (Tinnitus-Spezialbehandlung) je nach Vertragsgestaltung eine Vorabzusage ihrer Krankenkasse auf Antrag ihren behandelnden Arztes am Heimatort. Der Klinikstatus entspricht den Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. für stationäre Heilbehandlungen (§ 4 Abs. 5).
Selbstzahlern berechnen wir einen vollpauschalierten Pflegesatz.
Hier finden Sie unsere aktuelle Preisliste (PDF-Dokument).
oder 07633 / 93 6975
Kontaktformular
Termine
Intensiv-Behandlung:
08.03. - 02.04.2010
19.04. - 15.05.2010
31.05. - 26.06.2010
Einwöchiges Programm:
17.05. - 21.05.2010