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Kostenerstattung

Gesetzlich Krankenversicherte Patienten sollten sich zur Klärung der Übernahme der Behandlungskosten durch die Kasse direkt an uns wenden.

Beihilfeberechtigte Patienten sollten vorab die Zusage ihrer Versorgungseinrichtung einholen. Unsere Klinik ist beihilfeberechtigt nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung (BVO) und zum Betreiben einer Privatkrankenanstalt nach § 30 GewO befugt.

Privatversicherte Patienten benötigen für eine stationäre Heilbehandlung (Tinnitus-Spezialbehandlung) je nach Vertragsgestaltung eine Vorabzusage ihrer Krankenkasse auf Antrag ihren behandelnden Arztes am Heimatort. Der Klinikstatus entspricht den Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. für stationäre Heilbehandlungen (§ 4 Abs. 5).

Selbstzahlern berechnen wir einen vollpauschalierten Pflegesatz.

Hier finden Sie unsere aktuelle Preisliste (PDF-Dokument).



Tel.  07633 / 93 68 60

oder 07633  / 93 6975

Kontaktformular

Termine

Intensiv-Behandlung:

08.03. - 02.04.2010

19.04. - 15.05.2010

31.05. - 26.06.2010

Einwöchiges Programm:

17.05. - 21.05.2010